Lexikon der Pflege

Wir haben einmal ein paar wichtige Begriffe zum Thema Pflege herausgepickt und erklärt.

Frei nach dem Motto:

“Man kann nicht alle wissen, muss aber wissen, wo man nachschaut.”

Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste übernehmen die gesundheitliche und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Nach § 37 SGB V haben pflegebedürftige Versicherte Anspruch auf ambulante Krankenpflege durch fachlich versierte Pflege-kräfte.

Seniorenheim

Seniorenheim, oder die edlere Variante Seniorenresidenz. Früher auch Alters- oder Altenheim. Gemeint ist damit eine Wohneinrichtung zur Betreuung und Pflege alter Menschen. Wegen der vielen pflegebedürftigen Senioren in Deutschland wird das Wort Altenheim immer mehr als Synonym für Pflegeheim gebraucht.

Pflegeheim

Pflegeheim meint eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär), nur tagsüber oder auch nur nachts (teilstationär) untergebracht sind. Dort werden sie von professionellen Pflegekräften versorgt. In vollstationären Einrichtungen erfolgt meist eine Unterbringung auf Dauer.

Hospiz

Das Hospiz, von lateinisch hospitium „Herberge“, ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung. Im deutschen Sprachraum ist damit meist eine stationäre Pflegeeinrichtung gemeint, die nur über wenige Betten verfügt und wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Unheilbar Kranke werden dort palliativmedizinisch betreut.

Pflegestützpunkt

In Berlin gibt es 35 sogenannte Pflegestützpunkte. Versierte Mitarbeiter beraten dort gesetzlich versicherte, alte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige kostenlos. Informiert werden kann über alle sozialen und medizinischen Leistungen in der Pflege. Wer betroffen ist, am besten vorher einen Termin vereinbaren.

Pflege In Not

Die Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen, die an die Grenzen ihrer Belastung gekommen sind, vertrauliche Gespräche und psychologische Beratung an.

Kontakt

Pflege in Not, Bergmannstraße 44,  Berlin Kreuzberg. Telefon 030 69 59 89 89

Essen auf Rädern

Ähnelt einem „fahrbaren Mittagstisch”. Der Service ist hilfreich, wenn Betroffene es nicht mehr schaffen, sich selbst das Essen zuzubereiten. Das Sozialamt kann die Kosten bezuschussen. Es gibt verschiedene Anbieter auf dem Markt.

Sonderfahrdienst

Menschen mit Behinderung können den sogenannten Sonderfahrdienst mit Taxen und Spezialfahrzeugen nutzen. Er steht ausschließlich für private Fahrten für Freizeit und Erholung zur Verfügung.